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Arbeitslosengeld II und erwerbsfähigen Partner

Partner wird bei Arbeitslosigkeit mit in die Verantwortung genommen

Aus für ehemalige Lohnersatzleistung

Künftig müssen auch die bisher nicht arbeitsuchenden Partner bzw. Partnerinnen der Bezieher von Arbeitslosengeld II sich bei ihrer Arbeitsagentur arbeitslos melden und um Arbeit bemühen, sofern der Partner bzw. die Partnerin ebenfalls erwerbsfähig ist.

Durch die am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Arbeitsmarktreform (Hartz IV) sind auch die erwerbsfähigen Partner der Bezieher von Arbeitslosengeld II, die bisher keine Arbeit gesucht haben, verpflichtet, sich um Arbeit zu kümmern. Einen eigenen Antrag auf ALG II müssen sie nicht stellen. Soweit dem keine Anhaltspunkte entgegen stehen, vertritt der Antragsteller die gesamte Bedarfsgemeinschaft (unter anderem nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner sowie Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).

Hintergrund ist, dass nicht nur die ALG II-Bezieher, sondern auch die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner, die erwerbsfähig sind, verpflichtet sind, aktiv daran mitzuwirken, aus der Bedürftigkeit heraus zu kommen. Auch ihnen stehen in Zukunft alle Maßnahmen der Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung zur Verfügung; im Gegenzug sind sie verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit, die ihnen angeboten wird, anzunehmen, sofern keiner der gesetzlichen Ausnahmetatbestände erfüllt ist. Ein Ausnahmetatbestand liegt zum Beispiel vor, wenn die Tätigkeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde oder mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre.

Für die Partner der bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe galt diese Verpflichtung nicht, da die Arbeitslosenhilfe als Lohnersatzleistung, unabhängig vom Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft, nur dem Arbeitslosen gezahlt wird.

Die Einbeziehung auch der erwerbsfähigen Partner der ALG II-Bezieher in die Statistik der Arbeitsuchenden kann dazu führen, dass die Zahl der Arbeitslosen in der Einführungsphase vorübergehend ansteigt.


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