Umgang mit Absagen
Absagen als Chance?
Absagen in Zeiten der Gleichbehandlung
Früher konnte man aus manchen Absagen noch etwas lernen und das Gelernte auf die nächste Bewerbung anwenden. Diese Zeiten sind jedoch mehr oder minder vorbei, denn im August 2006 trat das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft. Es erweist Bewerbern einen Bärendienst, denn seitdem nennen Unternehmen keine Gründe mehr für Absagen - aus Angst vor Klagen. Selbst Personalentscheider finden diese Praxis unerfreulich, denn auch aus ihrer Sicht ist offenes Feedback für Kandidaten existenziell, damit sie ihre Fehler nicht permanent wiederholen. Doch den Firmen sind die Hände gebunden, was letztlich einem Qualitätsverlust des Bewerbungsprozesses Vorschub leistet:
Für Unternehmen ergeben sich wegen der umgekehrten Beweislast und der daraus resultierenden Dokumentationspflicht höherer Verwaltungsaufwand und somit Kosten. Zudem muss man sich mit immer mehr "unsinnigen" Bewerbungen aufhalten, denn die Kandidaten lernen ja aus negativen Erfahrungen nicht dazu. Auch für Bewerber liegt der Nachteil auf der Hand: Sie schreiben eine Bewerbung nach der anderen, erfahren aber keinen Grund für die Ablehnung und haben so keine Chance, den Fehler zu beheben. Insgesamt entstehen bei allen Beteiligten Nachteile und hohe Kosten. Diese könnten sogar den Gesetzgeber selbst einholen, wenn "Klagewütige" im "Ergaunern" von Schadenersatzansprüchen eine willkommene Einnamehquelle gefunden zu haben glauben. Nicht zuletzt verliert der Bewerbungsprozess auf menschlicher Ebene an Qualität, denn wo ein Personalentscheider einem Kandidaten früher vielleicht noch Verbesserungstipps gegeben hätte, wittert er heute einen Klagegrund und hält sich bedeckt.
Nachfragen nach Absage?
Sie haben sich eine Absage eingehandelt? Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, in der Regel passt einfach jemand anders besser auf die ausgeschriebene Stelle. Versuchen Sie, die Absage auf eine Bewerbung als Chance zu sehen, es beim nächsten Mal besser zu machen. Absagen enthalten heute fast nur allgemeine Floskeln, die jeder abgelehnte Bewerber erhält, dennoch sollte man sich Gedanken zu möglichen Gründen für die Absage machen.
Haben Sie die Absage schon vor einem Vorstellungsgespräch erhalten, dürfte sich ein Nachfassen kaum lohnen. Waren Sie dagegen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, kann es sich dennoch lohnen, nachzufragen, was der objektive Grund für die Absage war.
Hierzu schreiben oder mailen Sie dem Unternehmen oder rufen Ihren Gesprächspartner an. Bitten Sie darum, dass man Ihnen sagt, in welchen Punkten der ausgewählte Bewerber besser war. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie hierauf eine ehrliche Antwort bekommen, ist jedoch – AGG sei dank – eher gering (dass Sie auf jeden Fall freundlich bleiben und akzeptieren sollten, dass man Ihnen keine Gründen nennen kann/will, versteht sich von selbst). Stattdessen könnten Sie auch bitten, dass man Ihre Bewerbungsunterlagen im Unternehmen behält, so dass darauf bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.
Sollten Sie das Glück haben, dass man Ihnen ehrlich sagt, dass Ihnen eine bestimmte Qualifikation fehlte, sollten Sie dies als Denkanstoß zur Optimierung Ihres Bewerbungsverfahrens betrachten und überlegen, inwiefern diese Qualifikation wichtig ist bzw. wie Sie sie erwerben können.




