Gehaltswunsch

Gehaltswünsche – Angabe in der Bewerbung

Fahrschein, Weihnachtsgeld und andere Bonbons

Tipps zur Benennung des gewünschten Verdienstes

In manchen Stellenausschreibungen steht, der Bewerber solle seine Gehaltsvorstellung angeben. Das verunsichert häufig, denn der Arbeitssuchende fürchtet sich, mit einer zu hohen Angabe den möglichen Arbeitgeber abzuschrecken. Eine zu niedrige Angabe ist allerdings auch unpassend, da sich der Arbeitnehmer ja nicht unter Wert verkaufen möchte. Zudem könnten nachträgliche Bitten um ein höheres Gehalt dann rasch übelgenommen werden.

Eine Angabe des Wunschgehaltes fällt den meisten Bewerbern schwer. Steht jedoch in der Stellenanzeige, man solle eine Gehaltsvorstellung angeben, so tue man dies auch. Es wäre ungeschickt, gleich den ersten "Befehl" des Arbeitgebers außer Acht zu lassen. Zudem besteht die Gefahr, dadurch gleich ausgemustert zu werden.

Freilich lässt sich der Verdienst nicht immer aus dem Stegreif beziffern, da auch Zusatzleistungen eine Rolle spielen. Einige Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Rabatte beim Kauf der eigenen Produkte, andere sorgen für kostenlose Kinderbetreuung, stellen eine Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel oder zahlen Weihnachtsgeld. Solche Faktoren wirken sich auf das Gehalt aus. Weitere Anhaltspunkte sind Firmengröße und Branche.

Ratsam ist die Angabe einer Gehaltsspanne, denn das zeugt von Verhandlungsbereitschaft. Weiterer Tipp: Das aktuelle Gehalt angeben: "Mein augenblickliches Gehalt beträgt …"

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