Körperschmuck

Tätowierungen während der Lehre

Körperschmuck bei Bewerbungen

Benachteiligung wegen Piercings und Tattoo?

Wer sich um einen Ausbildungsplatz bemüht, steht manchmal vor Hindernissen, die ihm früher nie in den Sinn gekommen wären. Was tut der Azubi, wenn den künftigen Arbeitgeber sein auffälliges Tattoo stört? Wenn das Zungenpiercing unangenehm ins Auge sticht?

Körperschmuck muss nicht immer ein Hindernis sein. Oft kann man sich gütlich einigen, indem z.B. der Lehrling bei wichtigen Kundengesprächen ein langärmeliges Hemd anzieht, um das Tattoo auf seinem Unterarm zu verdecken. Piercings lassen sich herausnehmen oder mit einem Pflaster überkleben (bei handwerklichen Berufen ohnehin Pflicht).
Sträubt sich der Chef jedoch partout, bleibt oft nur noch der Puder als Lösung.

Manch einer sehnt sich erst als Lehrling nach Körperschmuck. Hält der Vertrag nichts anderes fest, so ist dieser weder ein Abmahnungs- noch ein Kündigungsgrund; auch kann der Chef seinem Azubi die Entfernung des Piercings nicht befehlen.
Schaden Tätowierung oder Piercing jedoch dem Geschäft, ist eine Abmahnung durchaus rechtens; während der Probezeit mögen sie sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Es ist nicht erwiesen, dass Körperschmuck bei Bewerbungen ein Hindernis darstellt.
Allerdings: Warum dem möglichen Ärger nicht einfach aus dem Weg gehen und sich erst dann stechen lassen, wenn die Ausbildung hinter einem liegt? Oder man wähle eine unauffällige Stelle, z. B. Brust oder Intimbereich.